Zusatzeinträge

Sollte es nach der letzten Festlegung der Behinderungsgrade zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes kommenen, hat man jeder Zeit die Möglichkeit weitere Zusatzeintragungen vornehmen zu lassen. Es wird von seitens der Bundessozialamtes eine amtliche Untersuchung erfolgen, wo dann die Voraussetzungen für weitere Zusatzeintragungen festgelegt werden.

 

Dies gilt nicht nur für etwaige Zusatzeintragen sondern auch für die Änderungen des Behindertengrades. 

 

Jede Änderung erfolgt über einen Antrag, beim jeweiligen Bundessozialamt.